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Chargennachverfolgbarkeit in der Klebtechnik – warum sie Pflicht ist

EN 17460 und ISO 21368 fordern lückenlose Chargenverfolgung für Klebstoffe. Warum das wichtig ist, was dabei schiefgeht und wie digitale Tools helfen.

Von KlebDoku Redaktion

Was bedeutet Chargennachverfolgbarkeit?

Chargennachverfolgbarkeit (englisch: Traceability) in der Klebtechnik bedeutet: Für jedes gefertigte Bauteil muss nachvollziehbar sein, welcher Klebstoff aus welcher Produktionscharge verwendet wurde.

Im Schadensfall oder bei Rückrufaktionen ist diese Information unverzichtbar — sie ermöglicht es, betroffene Bauteile präzise zu identifizieren, ohne unnötige Großrückrufe.

Was fordert EN 17460?

Für Sicherheitsklasse A1 ist eine vollständige Chargennachverfolgbarkeit Pflicht. Das bedeutet:

  • Klebstoff-Chargennummer wird bei jeder Klebanwendung dokumentiert
  • Datum des Klebstoff-Eingangs und der Verarbeitung werden festgehalten
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird geprüft und dokumentiert
  • Verknüpfung von Charge → Klebanweisung → Bauteilnummer

Häufige Mängel in der Praxis

1. Chargennummer nicht am Verarbeitungsort verfügbar

Ein Klassiker: Der Klebstoff wird ins Lager gebucht, aber an der Montagelinie steht nur "Produkt X ohne Chargennummer". Lösung: Chargen-Etiketten am Gebinde, die bis zur letzten Verwendung erhalten bleiben.

2. MHD-Überschreitung nicht erkannt

Klebstoffe mit überschrittenem MHD verlieren an Haftkraft und können zu Versagen führen. Ohne systematische MHD-Überwachung wird das oft erst beim Audit oder nach einem Schadensfall entdeckt.

3. Kein Bezug zum Fertigteil

Die Chargennummer wird zwar erfasst, aber nicht mit dem gefertigten Bauteil verknüpft. Im Schadensfall fehlt damit die entscheidende Information.

4. Papierdokumentation schwer auswertbar

Handschriftliche Chargenprotokolle in Ordnern sind im Prinzip normenkonform, aber im Schadensfall kaum auswertbar. Eine digitale Lösung ist zwar keine Pflicht, aber deutlich praxistauglicher.

So funktioniert Chargennachverfolgbarkeit mit KlebDoku

KlebDoku führt beim Anlegen eines Verarbeitungseintrags durch folgende Schritte:

  1. Klebstoff auswählen aus der Freigabeliste
  2. Chargennummer eingeben (Scan oder manuelle Eingabe)
  3. MHD prüfen — KlebDoku warnt, wenn das MHD überschritten ist oder in 30 Tagen abläuft
  4. Bauteilbezug herstellen — Auftragsnummer oder Bauteilnummer verknüpfen

Das Ergebnis: Ein vollständiger, exportierbarer Chargenbericht für jedes Bauteil — auf Knopfdruck.

Fazit

Chargennachverfolgbarkeit ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützt vor unkontrollierten Rückrufaktionen, ermöglicht gezielte Schadensanalysen und ist für Sicherheitsklasse A1 / S4 schlicht Pflicht. Wer heute digitale Systeme einführt, spart im Ernstfall erhebliche Kosten.

#Chargennachverfolgbarkeit#Traceability#Klebstoff#Dokumentation