Als Klebbetrieb DB-Lieferant werden – KTBP-Anforderungen Schritt für Schritt
Die Deutsche Bahn stellt hohe Anforderungen an Klebbetriebe in ihrer Lieferkette. KTBP-Dokumentation, Qualifikationen und Zulassungsprozess erklärt.
Was ist KTBP?
KTBP steht für „Klebtechnik in der Bahntechnik und Produktion" — die Konzernrichtlinie der Deutschen Bahn AG, die alle Anforderungen an Klebbetriebe in der DB-Lieferkette regelt.
Wer Baugruppen oder Fahrzeugkomponenten mit Klebverbindungen an die DB AG oder ihre Systemintegratoren liefern möchte, muss die KTBP-Anforderungen erfüllen und als qualifizierter Klebbetrieb gelistet sein.
Grundlage: EN 17460 ist Pflicht
Ausgangspunkt für jede DB-Qualifizierung ist die EN 17460. Klebbetriebe müssen nach EN 17460 zertifiziert sein — oder die Zertifizierung aktiv anstreben.
Für sicherheitsrelevante Klebverbindungen (Sicherheitsklasse A1) gelten die strengsten Anforderungen:
- Klebfachingenieur (EAE) als verantwortliche Person
- Fremdüberwachung durch akkreditierte Prüfstelle
- Vollständige Klebanweisungs- und Prozessdokumentation
- Lückenlose Chargennachverfolgbarkeit
Der Qualifizierungsprozess im Überblick
Schritt 1: Selbstauskunft und Unterlagen einreichen
Der erste Schritt ist die Einreichung einer Selbstauskunft beim zuständigen DB-Einkauf. Dazu gehören:
- Nachweis der EN-17460-Zertifizierung (oder Antrag)
- Liste der DVS-qualifizierten Mitarbeiter (EAB / EAS / EAE)
- Muster-Klebanweisungen für die vorgesehenen Anwendungen
- Qualitätsmanagementsystem-Nachweis (ISO 9001 empfohlen)
Schritt 2: Betriebsbesichtigung
Ein DB-Vertreter oder beauftragtes Prüfinstitut besucht den Betrieb. Geprüft werden:
- Dokumentationssystem und Klebanweisungen vor Ort
- Qualifikationsnachweise der klebenden Mitarbeiter
- Klebstofflagerung und -handhabung
- Prüfmittel und deren Kalibrierung
Schritt 3: Listung als qualifizierter Klebbetrieb
Nach erfolgreicher Prüfung: Aufnahme in die DB-Liste qualifizierter Klebbetriebe. Diese Listung ist zeitlich begrenzt und muss durch regelmäßige Überwachungsaudits erneuert werden.
Schritt 4: Laufende Dokumentationspflichten
Auch nach der Listung bleibt die Dokumentationspflicht bestehen. Bei jedem DB-Auftrag müssen bereitgehalten werden:
- Aktuelle Klebanweisung mit Freigabe-Nachweis
- Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter
- Prozessprotokoll mit Chargendokumentation
- Prüfprotokolle und Abnahmenachweise
Typische Stolpersteine
Klebanweisungen nicht auf A1 ausgelegt: Viele Betriebe haben Klebanweisungen für A2 oder A3 — für DB-Strukturklebungen wird aber A1 benötigt. Nachbesserung kostet Zeit.
EAE fehlt im Betrieb: Für A1-Klebungen zwingend. Wenn kein eigener EAE vorhanden ist, kann ein externer Klebfachingenieur als verantwortliche Person eingesetzt werden — muss aber vertraglich geregelt sein.
Fremdüberwachungs-Intervall abgelaufen: Die DB prüft, ob die letzte Fremdüberwachung aktuell ist. Abgelaufene Intervalle sind ein sofortiger Ablehnungsgrund.
Fazit
Die Qualifizierung als DB-Klebbetrieb ist aufwändig, aber lohnenswert: Der Schienenfahrzeugmarkt ist stabil, die Margen für qualifizierte Zulieferer attraktiv. Der Schlüssel ist eine lückenlose, jederzeit auditierbare Dokumentation.
KlebDoku enthält ein dediziertes KTBP-Modul mit DB-spezifischen Templates, Freigabe-Workflows und einem Export-Format, das auf DB-Prüfer ausgerichtet ist.
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