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Als Klebbetrieb DB-Lieferant werden – KTBP-Anforderungen Schritt für Schritt

Die Deutsche Bahn stellt hohe Anforderungen an Klebbetriebe in ihrer Lieferkette. KTBP-Dokumentation, Qualifikationen und Zulassungsprozess erklärt.

Von KlebDoku Redaktion

Was ist KTBP?

KTBP steht für „Klebtechnik in der Bahntechnik und Produktion" — die Konzernrichtlinie der Deutschen Bahn AG, die alle Anforderungen an Klebbetriebe in der DB-Lieferkette regelt.

Wer Baugruppen oder Fahrzeugkomponenten mit Klebverbindungen an die DB AG oder ihre Systemintegratoren liefern möchte, muss die KTBP-Anforderungen erfüllen und als qualifizierter Klebbetrieb gelistet sein.

Grundlage: EN 17460 ist Pflicht

Ausgangspunkt für jede DB-Qualifizierung ist die EN 17460. Klebbetriebe müssen nach EN 17460 zertifiziert sein — oder die Zertifizierung aktiv anstreben.

Für sicherheitsrelevante Klebverbindungen (Sicherheitsklasse A1) gelten die strengsten Anforderungen:

  • Klebfachingenieur (EAE) als verantwortliche Person
  • Fremdüberwachung durch akkreditierte Prüfstelle
  • Vollständige Klebanweisungs- und Prozessdokumentation
  • Lückenlose Chargennachverfolgbarkeit

Der Qualifizierungsprozess im Überblick

Schritt 1: Selbstauskunft und Unterlagen einreichen

Der erste Schritt ist die Einreichung einer Selbstauskunft beim zuständigen DB-Einkauf. Dazu gehören:

  • Nachweis der EN-17460-Zertifizierung (oder Antrag)
  • Liste der DVS-qualifizierten Mitarbeiter (EAB / EAS / EAE)
  • Muster-Klebanweisungen für die vorgesehenen Anwendungen
  • Qualitätsmanagementsystem-Nachweis (ISO 9001 empfohlen)

Schritt 2: Betriebsbesichtigung

Ein DB-Vertreter oder beauftragtes Prüfinstitut besucht den Betrieb. Geprüft werden:

  • Dokumentationssystem und Klebanweisungen vor Ort
  • Qualifikationsnachweise der klebenden Mitarbeiter
  • Klebstofflagerung und -handhabung
  • Prüfmittel und deren Kalibrierung

Schritt 3: Listung als qualifizierter Klebbetrieb

Nach erfolgreicher Prüfung: Aufnahme in die DB-Liste qualifizierter Klebbetriebe. Diese Listung ist zeitlich begrenzt und muss durch regelmäßige Überwachungsaudits erneuert werden.

Schritt 4: Laufende Dokumentationspflichten

Auch nach der Listung bleibt die Dokumentationspflicht bestehen. Bei jedem DB-Auftrag müssen bereitgehalten werden:

  • Aktuelle Klebanweisung mit Freigabe-Nachweis
  • Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter
  • Prozessprotokoll mit Chargendokumentation
  • Prüfprotokolle und Abnahmenachweise

Typische Stolpersteine

Klebanweisungen nicht auf A1 ausgelegt: Viele Betriebe haben Klebanweisungen für A2 oder A3 — für DB-Strukturklebungen wird aber A1 benötigt. Nachbesserung kostet Zeit.

EAE fehlt im Betrieb: Für A1-Klebungen zwingend. Wenn kein eigener EAE vorhanden ist, kann ein externer Klebfachingenieur als verantwortliche Person eingesetzt werden — muss aber vertraglich geregelt sein.

Fremdüberwachungs-Intervall abgelaufen: Die DB prüft, ob die letzte Fremdüberwachung aktuell ist. Abgelaufene Intervalle sind ein sofortiger Ablehnungsgrund.

Fazit

Die Qualifizierung als DB-Klebbetrieb ist aufwändig, aber lohnenswert: Der Schienenfahrzeugmarkt ist stabil, die Margen für qualifizierte Zulieferer attraktiv. Der Schlüssel ist eine lückenlose, jederzeit auditierbare Dokumentation.

KlebDoku enthält ein dediziertes KTBP-Modul mit DB-spezifischen Templates, Freigabe-Workflows und einem Export-Format, das auf DB-Prüfer ausgerichtet ist.

#DB AG#KTBP#Schienenfahrzeugbau#Lieferkette#Zulassung